§ 1114 ZPO Anfechtung der Anpassung eines Titels
- 1.
- im Fall von Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts § 766,
- 2.
- im Fall von Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder von Vollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts § 793 und
- 3.
- im Fall von Vollstreckungsmaßnahmen des Grundbuchamts § 71 der Grundbuchordnung.